Deutsche Einfuhrzollabfertigung
Checkliste
1. Vertretungsvollmacht
2. Handelsrechnung
3. Ursprungserklärung (UE / EUR1)
4. Zollbeteiligtennummer EORI
Deutsche Einfuhr
Eine Deutsche Einfuhrabfertigung ist nur noch mittels Atlas-Verfahren möglich.
Mit ATLAS werden schriftliche Zollanmeldungen und Verwaltungsakte (z.B. Einfuhrabgabenbescheide) durch elektronische Nachrichten ersetzt. Dies setzt eine Anbindung an das Informatikverfahren der deutschen Zollverwaltung voraus.
Für eine korrekte Einfuhranmeldung für den freien Verkehr benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
1. Vetretungsvollmacht
Der Anmelder ist aus zeitlichen oder geografischen Gründen oft nicht in der Lage, die Zollförmlichkeiten selbst zu erfüllen. Daher kann er sich z.B. bei der Abgabe der Zollanmeldung eines Vertreters bedienen – meist einer Zollagentur. Die Zollbehörden können jederzeit einen Nachweis für die Vertretung (Vollmacht) verlangen.
Frederick & Stähli handelt in direkter Vertretung, das heisst im Namen und für Rechnung eines anderen.
2. Handelsrechnung
3.1. Ursprungserklärung
Warenwert bis EUR 6000.-
Bis zu einem Warenwert von EUR 6000.- genügt eine Ursprungserklärung auf der Rechnung, im Original vom Verkäufer/Lieferant unterzeichnet.
Der Wortlaut heisst:
Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte ….. Ursprungswaren sind.
Datum/Ort: ………………….. Unterschrift:……………………
3.2 Warenverkehrsbescheinigung EUR1
Die Warenverkehrsbescheinigung EUR1 ist vom Verkäufer / Lieferant zu unterzeichnen und muss vom Schweizer Zoll mittels eines Stempels beglaubigt werden.
4. Zollbeteilgtennummer
Mit dem seit 01. November 2009 gültigen europäischen Registrierungs- und Identifikationsystem (Economic Operator´s Registration und Identification oder EORI) werden alle Wirtschaftsbeteiligte am grenzüberschreitenden Verkehr mit einer individuell vergebenen Registrierungsnummer unverwechselbar identifiziert.
Die Nummer hat EU-weite Gültigkeit und wird national geltende Regelungen, wie die deutsche Zollnummer, ablösen. Die Beantragung erfolgt mit einem vorgeschriebenen Formblatt beim IWM, Informations- und Wissensmanagement Zoll in Dresden.
Ab dem 1. Januar 2010 ist die EORI-Nummer zwingend vorgeschrieben für:
- Zollanmelder
- Importeur
- Warenempfänger
Ausnahme:
Bis auf Weiteres akzeptiert der deutsche Zoll eine Zollanmeldung auch ohne EORI-Nummer, wenn der Antrag für eine EORI-Nummer bei der Abfertigungsstelle vorgelegt wird.
Antrag bitte ausfüllen
Fax an: +0041 (0)71 677 95 01
Frederick & Stähli
Versenden an:
IWM Zoll
Postfach 10 07 61
01077 Dresden